Geld & Gebühren

Transparenz, Aufklärung und Verlässlichkeit gewährleisten von Anfang an Planungssicherheit und Vertrauen

Sie werden von mir bereits anlässlich des Erstgesprächs über die zu erwartenden Kosten im Einzelnen aufgeklärt. Bitte beachten Sie aber, dass mir eine kostenlose Beratung ebenso wie das Unterschreiten gesetzlicher Gebührenansätze schon aus standesrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Bedenken Sie bitte, dass Sie qualifzierte juristische Dienstleistung auf hohem fachlichem Niveau erwarten. Die für die zu entfaltenden Tätigkeiten anfallenden Gebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Als Rechtsanwalt bin ich verpflichtet, die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG abzurechnen.


Von den gesetzlichen Gebühren kann ich durch eine individuelle Vergütungsvereinbarung (z.B. Zeithonorar nach Stundensätzen) abweichen. So besitze ich in Einzelfällen die Möglichkeit, insbesondere bei besonderen Fallgestaltungen eine für beide Seiten wirtschaftliche Lösung der Kostenfrage zu erreichen.


Für eine Erstberatung schuldet ein Verbraucher nach dem RVG allenfalls eine Vergütung in Höhe von 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer. Ob dieser Höchstrahmen von mir ausgeschöpft wird, hängt allerdings in jedem Einzelfall von dem zu entfaltenden Aufwand ab, der durch die Dauer und die Schwierigkeit des der Beratung zugrundeliegenden Falles geprägt wird.


Für den Fall, dass Sie über keine ausreichenden Mittel verfügen, um eine Beratung aus eigenen finanziellen Mitteln zu bestreiten, haben Sie die Möglichkeit, sich bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein ausstellen zu lassen. Ich werde meine Tätigkeit dann mit der Staatskasse abrechnen. Ich bitte allerdings um Verständnis dafür, dass ich Sie nur dann beraten kann, wenn mir vor der Beratung der Beratungshilfeschein zur Verfügung gestellt wird.  
 

 

Sprechen Sie mich in jedem Fall offen auf die Gebührenfrage an.

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