I. Familienrecht
Wir sind Ihre Ansprechpartner, wenn eine Trennung oder Scheidung ansteht, Unterhaltsansprüche geltend gemacht bzw. abgewehrt werden sollen oder das Recht des Umgangs mit den Kindern wie auch das Sorgerecht der Regelung bedarf.
Wir unterstützen Sie bei der Auseinandersetzung des Vermögens ebenso wie bei der Regelung von Ansprüchen im Zusammenhang mit gemeinsam erworbenen Immobilien. Wir beraten Sie, wenn im Vorfeld einer Eheschließung wie auch im Zusammenhang mit der Trennung Ehe- und Scheidungsfolgenverträge gestaltet werden sollen.
Wir setzen mit Ihnen gemeinsam die Prioritäten, führen aber für Sie keine Rosenkriege, sondern erarbeiten mit Ihnen vernünftige und angemessene Lösungen, die es beiden Ehegatten auch in der Zukunft und insbesondere dann, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, ermöglichen, sich mit dem wechselseitig gebotenen Respekt zu begegnen.
Ziel unserer Beratung ist das Erreichen wirtschaftlich vernünftiger Lösungen und das Vermeiden überflüssiger gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Den Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Familienrechts garantiert Ihnen der Herrn Rechtsanwalt Sacha Rotondi zuerkannte Fachanwaltstitel.