Geld & Gebühren
Sie werden von uns bereits anlässlich des Erstgesprächs über die zu erwartenden Kosten im Einzelnen aufgeklärt. Bitte beachten Sie aber, dass uns eine kostenlose Beratung ebenso wie das Unterschreiten gesetzlicher Gebührenansätze schon aus standesrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Bedenken Sie bitte, dass Sie qualifzierte juristische Dienstleistung auf hohem fachlichem Niveau erwarten. Die für die zu entfaltenden Tätigkeiten anfallenden Gebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Als Rechtsanwalt sind wir verpflichtet, die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG abzurechnen.
Von den gesetzlichen Gebühren können wir durch eine individuelle Vergütungsvereinbarung (z.B. Zeithonorar nach Stundensätzen) abweichen. So besitzen wir in Einzelfällen die Möglichkeit, insbesondere bei besonderen Fallgestaltungen eine für beide Seiten wirtschaftliche Lösung der Kostenfrage zu erreichen.
Für eine Erstberatung schuldet ein Verbraucher nach dem RVG allenfalls eine Vergütung in Höhe von 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer. Ob dieser Höchstrahmen von uns ausgeschöpft wird, hängt allerdings in jedem Einzelfall von dem zu entfaltenden Aufwand ab, der durch die Dauer und die Schwierigkeit des der Beratung zugrundeliegenden Falles geprägt wird.
Für den Fall, dass Sie über keine ausreichenden Mittel verfügen, um eine Beratung aus eigenen finanziellen Mitteln zu bestreiten, haben Sie die Möglichkeit, sich bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein ausstellen zu lassen. Wir werden unsere Tätigkeit dann mit der Staatskasse abrechnen. Wir bitten allerdings um Verständnis dafür, dass wir Sie nur dann beraten können, wenn uns vor der Beratung der Beratungshilfeschein zur Verfügung gestellt wird.
Sprechen Sie uns in jedem Fall offen auf die Gebührenfrage an.